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Welche Gebührenordnung brauchen wir?

4. Februar 2016

Die Architekten und Ingenieure stehen vor großen Herausforderungen: demographische Entwicklung, schrumpfende Städte, sinkende Bauinvestitionen, energieeffiziente Gebäude, innovative Techniken und Baustoffe.

Selten zuvor waren Ideen und Erfahrung so gefragt. Seit mehr als 30 Jahren findet diese Tätigkeit auf der Grundlage einer Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) statt. Obwohl sich das Berufsbild in dieser Zeit deutlich gewandelt hat und die Anforderungen ökonomischer, ökologischer, rechtlicher und technischer Art stetig gewachsen sind, ist die Honorarordnung weitgehend unverändert geblieben. Dies soll so nicht bleiben, und so gibt es schon seit vielen Jahren eine breite Zustimmung quer durch alle Berufsverbände und Kammern, dass die HOAI modernisiert, entbürokratisiert, transparenter und verbraucherfreundlicher werden soll. Die Politik sieht dies ebenfalls so: die Bundesregierung hat diese Forderung als ein Ziel dieser Legislaturperiode in den Koalitionsvertrag aufgenommen.

Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium endlich den lang erwarteten Referentenentwurf zur Neufassung der HOAI vorgelegt, der allerdings bei den Architekten und Ingenieuren ohne Ausnahme für Enttäuschung und Ratlosigkeit gesorgt hat. Die gemeinsamen Proteste der Kammern und Verbände haben dafür gesorgt, dass dieser Entwurf überarbeitet werden soll, die Frage jedoch, welche Gebührenordnung wir brauchen, ist nach wie vor ungelöst.

Der BDA hat hier klare Positionen:

Keine Zersplitterung des Leistungsbildes! 
Das ganzheitliche Herangehen an Bauaufgaben von der ersten Skizze bis zur Übergabe an den Bauherren zeichnet deutsche Architekten und Ingenieure international aus. Der BDA sieht alle Leistungsphasen als Teil des Gesamtwerks. Wir fordern daher die Regelung der Leistungsphasen 1-8 innerhalb der HOAI.

Kein Primat des Preiswettbewerbs gegenüber der Baukultur! 
Die HOAI dient nicht nur dem Verbraucherschutz bei privaten Bauvorhaben. Sie sichert auch Planungsqualität bei großen und stadtbildprägenden Projekten, die nach Vorstellung des Wirtschaftsministeriums zukünftig nicht mehr geregelt sein sollen. Der Preiswettbewerb darf den Architektenwettbewerb nicht konterkarieren. Er muss ein Leistungswettbewerb bleiben. Architektenwettbewerbe sind schützenswerte Eckpfeiler der Baukultur. Wir fordern daher eine HOAI ohne Bausummenbeschränkung.

Entbürokratisierung der HOAI! 
Die Neuformulierung der HOAI muss genutzt werden, um ihre Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit durch eine moderne, gut strukturierte HOAI zu verbessern. Dazu gehört die praxisnahe und einfache Honorarermittlung der Architektenleistung mit der Möglichkeit zur Pauschalierung auf gesicherter und nachvollziehbarer Grundlage. Wir fordern daher eine transparente, verbraucherfreundliche Gebührenregelung mit einem praxisbezogenen Verfahren zur frühzeitigen Festlegung der Honorare.

Bauen im Bestand stärker berücksichtigen! 
Bauen im Bestand nimmt einen zunehmend größeren Anteil am gesamten Bauvolumen ein. Gerade hierin liegt die gesellschaftliche Herausforderung der Zukunft. Vor dem Hintergrund steigender Personal- und Sachkosten der Büros und schon jetzt nicht auskömmlicher Honorare sind Zuschläge für Erweiterungen, Umbauten und Umnutzungen von Gebäuden unumgänglich. Wir fordern daher eine angemessene Berücksichtigung des Bauens im Bestand.

Keine weitere Erhöhung der Haftung von Architekten und Ingenieuren! 
Kein anderes Land regelt die Architektenhaftung so umfassend wie unseres. Einer immer weiter steigenden Haftung stehen aber immer weniger auskömmliche Honorare gegenüber. Haftung und Honorierung müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Eine Anhebung der Honorartafeln ist hierfür unabdingbar. Wir fordern daher eine auskömmliche Honorarordnung zur Sicherstellung von Leistungsfähigkeit und Haftungsübernahme. Es geht nicht nur um unsere Honorare. Es ist fraglich, ob Architekten und Ingenieure in Zukunft überhaupt noch in der Lage sein werden, ihrem gesellschaftlichen Auftrag als Freiberufler nachhaltig und in relativer Freiheit von finanziellen Interessen Dritter nachzukommen. Wir sind in großer Sorge um die gesetzlichen Grundlagen der Qualität des Bauens. Auf dem Spiel steht die Gestalt unserer Städte, die Qualität unserer Lebensräume und Arbeitswelten. Das kann nicht im Interesse der Bürger, der Wirtschaft oder der Politik liegen. Die Überarbeitung des Referentenentwurfes bedarf daher der intensiven Diskussion. Hierbei wird der BDA maßgeblich mitwirken und helfen, kritisch die verschiedenen Lösungsansätze zu beleuchten.

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