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Gestaltungsbeiräte in Nordrhein-Westfalen

23. März 2011

Städte und Gemeinden in NRW installieren immer häufiger Gestaltungs- oder Planungsbeiräte, um die Architektur- und Städtebauqualität zu verbessern und den baukulturellen Dialog mit den Bürgern zu beleben.

Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium die politischen Gremien und die Verwaltung in Fragen der Architektur, der Stadtplanung und des Stadtbildes, indem er wichtige bauliche und planerische Projekte in ihrer architektonischen Qualität und Auswirkung auf die Stadtgestalt begutachtet. Die Empfehlungen dienen als Entscheidungsgrundlage für Rat und Verwaltung.

Mitglieder des Beirates sind neben Ratsvertretern und Mitarbeitern der Bauverwaltung besonders qualifizierte freie Architekten/Architektinnen und Stadtplaner/Stadtplanerinnen sowie, je nach Satzung des Beirates, Vertreter verwandter Disziplinen oder relevanter Institutionen.

Architekten und Planer üben ihre Tätigkeit im Beirat persönlich und unabhängig allein nach fachlichen Gesichtspunkten für einen satzungsgemäß begrenzten Zeitraum aus.

Im Unterschied zu den bereits langjährig bestehenden Beiräten ist bei den Neugründungen seit einigen Jahren zunehmend die Bereitschaft der Städte festzustellen, nicht ortsansässige Beiratsmitglieder zu berufen. Der BDA-Landesverband und/oder die örtlichen BDA-Gruppen werden in der Regel bei der Benennung von Kandidaten einbezogen.

Mehr als 100 BDA-Architektinnen und -Architekten sind derzeit in Gestaltungsbeiräten in NRW tätig. Die Ansprechpartner können in den jeweiligen Städten und Gemeinden oder bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes erfragt werden:

Es liegen zwei Informationsbroschüren zum Thema vor: Im Rahmen der Landesinitiative StadtBauKultur NRW ist 2003 eine Broschüre erschienen, die zum Downloaden zur Verfügung steht: „Beiräte für Stadtgestaltung in Nordrhein-Westfalen“.

Der BDA-Bundesverband hat 2011 die Broschüre „Gestaltungsbeiräte – Mehr Kommunikation, mehr Baukultur“ veröffentlicht, die ebenfalls hinterlegt ist.

Zur Frage der Vergütung von ArchitektInnen und StadtplanerInnen, die in Gestaltungsbeiräten tätig sind, hat der BDA NRW eine Empfehlung herausgegeben (s.u.)

Gestaltungsbeiräte gibt es in folgenden Städten NRWs
Architektenbeirat Aachen
Gestaltungsbeirat Ahaus
Gestaltungsbeirat Ahlen
Beirat für Stadtgestaltung Arnsberg
Beirat für Stadtgestaltung Bielefeld
Gestaltungsbeirat Bochum
Städtebaubeirat Bonn
Beirat für Stadtgestaltung Bünde
Beirat für Kunst und Stadtgestaltung Castrop-Rauxel
Gestaltungsbeirat Coesfeld
Gestaltungsbeirat Dortmund
Gestaltungsbeirat Dülmen
Gestaltungsbeirat Duisburg
Beirat für Stadtgestaltung Geldern
Gelsenkirchen (stadtteilbezogen/temporär)
Gestaltungsbeirat Gütersloh
Beirat für Stadtbildpflege Herford
Gestaltungsbeirat Kamp-Lintfort
Gestaltungsbeirat Köln
Gestaltungsbeirat Krefeld
Gestaltungsbeirat Lippstadt
Gestaltungsbeirat Marl
Gestaltungsbeirat Moers
Gestaltungsbeirat Mülheim an der Ruhr
Beirat für Stadtgestaltung Münster
Gestaltungsbeirat Neuss
Gestaltungsbeirat Rheda-Wiedenbrück
Beirat für Stadtgestaltung Siegen
Gestaltungsbeirat Soest
Gestaltungsbeirat Telgte
Bauforum Unna
Gestaltungsbeirat Waldbröl
Gestaltungsbeirat Warendorf
Gestaltungsbeirat Wesel
Gestaltungsbeirat Wuppertal

 

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